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   VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4   

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VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4 (https://dejure.org/2018,9361)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15.02.2018 - Au 2 E 18.4 (https://dejure.org/2018,9361)
VG Augsburg, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - Au 2 E 18.4 (https://dejure.org/2018,9361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1; BeamtStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BayBG Art. 57; BGB § 123 Abs. 1
    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz, hier: Anfechtung eines Entlassungsantrags wegen Täuschung

  • rewis.io

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz, hier: Anfechtung eines Entlassungsantrags wegen Täuschung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG München, 06.04.2016 - M 5 K 15.4012

    Rücknahme und Anfechtung eines Entlassungsantrages aus dem Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Sonst bliebe für die gesetzlich vorgesehene Einschränkung kein eigener Regelungsgehalt mehr (VG München, U.v. 6.4.2016 - M 5 K 15.4012 - juris Rn. 18).

    Das Ergehen der Entlassungsverfügung vor dem Ablauf der Rücknahmefrist stellt auch keine Verletzung der dem Dienstherrn nach § 45 BeamtStG obliegenden Fürsorgepflicht dar (vgl. z.B. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 2 ME 1254/04 - NVwZ-RR 2006, 197; VG München, U.v. 6.4.2016 - M 5 K 15.4012 - juris Rn. 19).

    § 124 Abs. 1 BGB gilt auch im Fall einer Drohung oder Täuschung nicht (VG München, U.v. 6.4.2016 - M 5 K 15.4012 - juris Rn. 23).

    Der Hinweis auf die dem Dienstherrn zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stellt keine widerrechtliche Drohung dar (vgl z.B. VG München U.v. 6.4.2016 - M 5 K 15.4012 - juris Rn. 22).

  • VG Schleswig, 07.11.2014 - 12 A 27/14

    Anspruch auf Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis nach einseitig

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Die zur Begrenzung der freien Rücknehmbarkeit der Entlassungserklärung in Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayBG geregelte Zweiwochenfrist begründet keine Verpflichtung des Dienstherrn, über einen Entlassungsantrag innerhalb dieser Frist keine Entlassungsentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1984 - 2 C 12.84 - ZBR 1985, 204; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 34; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2017, § 33 Rn. 15; Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 33 Rn. 3).

    Ebenso sind nach Aktenlage keine Hinweise dafür erkennbar, dass sich der Antragsteller durch außergewöhnliche Umstände veranlasst sah, den Entlassungsantrag zu stellen und bei verständiger Würdigung anzunehmen war, dass er den Antrag bei vernünftiger und reiflicher Überlegung nicht gestellt hätte (vgl. hierzu OVG NW, B.v. 11.10.2004 - 1 B 1764/04 - juris Rn. 5; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 26.08

    Antrag auf Entlassung; Aushändigung; Ausschuss; Bestätigung eines

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Da der Antragsteller der Sache nach geltend macht, er habe seinen Entlassungsantrag angefochten und sei deshalb gegen seinen Willen entlassen worden, kann in der vorliegenden Fallkonstellation das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht verneint werden (so auch BVerwG, U.v. 27.8.2009 - 2 C 26.08 - NVwZ-RR 2010, 157; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2017, § 33 Rn. 36).

    Dem wirksam gestellten Entlassungsantrag muss der Dienstherr zwingend stattgeben; ein Ermessen steht ihm bei seiner Entscheidung nicht zu (BVerwG, U.v. 27.8.2009 - 2 C 26.08 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 3 CE 09.1383

    Antrag auf einstweilige Anordnung, wonach der Dienstherr verpflichtet werden

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile drohen und der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach obsiegen wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 3 AE 12.734 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 45; VG München, B.v. 11.1.2017 - M 5 E 16.5069 - juris Rn. 18).

    Dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kann auch nicht die Möglichkeit, den Antragsteller bei Nichtbewährung gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG wieder zu entlassen, entgegengehalten werden (BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 3 AE 12.734 - juris Rn. 12; B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 27.06.2012 - 3 AE 12.734

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache; vorläufige Übernahme; Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile drohen und der Antragsteller im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach obsiegen wird (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 3 AE 12.734 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 45; VG München, B.v. 11.1.2017 - M 5 E 16.5069 - juris Rn. 18).

    Dem Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache kann auch nicht die Möglichkeit, den Antragsteller bei Nichtbewährung gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG wieder zu entlassen, entgegengehalten werden (BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 3 AE 12.734 - juris Rn. 12; B.v. 17.9.2009 - 3 CE 09.1383 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 3 CS 17.26

    Rechtmäßige sofort vollziehbare Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG, wobei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Nr. 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, denen das Gericht folgt, die Hälfte des Streitwerts der Hauptsache anzusetzen ist (die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Anwärterbezüge von monatlich 1.159,93 EUR betragen 6.959,58 EUR; davon die Hälfte entspricht 3.479,79 EUR; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Dem wirksam gestellten Entlassungsantrag muss der Dienstherr zwingend stattgeben; ein Ermessen steht ihm bei seiner Entscheidung nicht zu (BVerwG, U.v. 27.8.2009 - 2 C 26.08 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 6 ZB 15.622 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 14.621

    Fehlende Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Auch bestand nach dem Inhalt der Gesprächsniederschrift keine Veranlassung für die Mitarbeiter des Antragsgegners anzunehmen, dass sich der Antragsteller bei der Abgabe seiner Erklärung, entlassen werden zu wollen, in einem Zustand befunden haben könnte, der die freie Willensbildung ausgeschlossen hat, z.B. im einem Zustand heftiger seelischer Erregung (s. hierzu z.B. VG Würzburg, U.v. 3.2.2015 - W 1 K 14.621 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Die Anfechtungserklärung muss unabhängig vom Anfechtungsgrund ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Dienstherrn erklärt werden (BVerwG, U.v. 10.12.1970 - II C 5.66 - BVerwGE 37, 19).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 12.84

    Beamter auf Probe - Entlassung auf Antrag - Wirksame Rücknahme

    Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2018 - Au 2 E 18.4
    Die zur Begrenzung der freien Rücknehmbarkeit der Entlassungserklärung in Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayBG geregelte Zweiwochenfrist begründet keine Verpflichtung des Dienstherrn, über einen Entlassungsantrag innerhalb dieser Frist keine Entlassungsentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1984 - 2 C 12.84 - ZBR 1985, 204; VG Schleswig, U.v. 7.11.2014 - 12 A 27/14 - juris Rn. 34; Lemhöfer in Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2017, § 33 Rn. 15; Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 33 Rn. 3).
  • VG München, 11.01.2017 - M 5 E 16.5069

    Eilantrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Unzulässige

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 2 ME 1254/04
  • VGH Bayern, 02.02.1998 - 3 B 96.4214
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